Ersatzteilbeschaffung - Der Kunde ist abgesichert
Rohstoffe sind Mangelware. Entsprechend verzögert sich die Produktion von Ersatzteilen für die Automobilbranche. Daher muss man damit rechnen, dass nicht so schnell ein passender Ersatz zur Verfügung steht, wenn jetzt beispielsweise Motor oder Getriebe ausfallen.
Insbesondere wenn ein Unfall der Auslöser dafür war, liegen die Nerven gleich auf mehreren Seiten blank: Der Unfallgeschädigte will so schnell als möglich wieder ein einwandfrei funktionierendes Fahrzeug, dem Werkstattmeister wird bange, ob er die notwendigen Ersatz- oder Austauschteile rasch bekommt und die Kfz-Versicherung will, dass die Unfallregulierung so schnell wie möglich abgewickelt wird, um ihre Kosten so gering wie möglich zu halten.

Dabei hat das Oberlandesgericht Düsseldorf im letzten Jahr entschieden (Urteil vom 9.3.2021, Az. 1 U 77/20), dass die Kfz-Versicherung dem Unfallopfer eine Entschädigung für den gesamten Zeitraum zahlen muss, wenn sich die Reparatur des Unfallwagens wegen Lieferproblemen bei einem Ersatzteil verzögert. Dem Urteil lag ein Fall zugrunde, in dem sich die Reparatur sage und schreibe 104 Tage hingezogen hat, weil das neue Airbag-Modul nicht geliefert werden konnte.
Eine entscheidende Aussage in dem Urteil ist, dass der Unfallgeschädigte nicht aktiv bei der Werkstatt nachforschen muss, ob Ersatzteile verfügbar sind. Dennoch wird der Werkstattchef nervös, wenn seine Kunden immer wieder nachfragen, wann ihr Wagen denn nun endlich wieder instandgesetzt ist.
Wenn es sich bei der Instandsetzung nicht gerade um ein Airbag-Modul handelt, sondern um Motoren und Getriebe von Autos oder Nutzfahrzeugen, dann können Werkstätten sich auf die ZahnradProfis verlassen. Das Unternehmen ist spezialisiert auf die Instandsetzung von Motoren und Getrieben und bietet eine Komplettlösung für die Kfz-Branche an: Recherche nach Teilen, Angebote für Instandsetzungsarbeiten oder Austauschteile sowie die komplette logistische Abwicklung innerhalb kürzester Zeit.